Beförderungsbedingungen für die Passagierschifffahrt der City Moorings a.s.

  1. Personen, die eine Hafenanlage oder ein Schiff betreten, sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen für die Reise beim Einsteigen, während ihres Aufenthalts auf dem Schiff und beim Aussteigen einzuhalten. Sie haben den Anweisungen der Besatzungsmitglieder im Interesse der Sicherheit von Personen und der Navigation Folge zu leisten. Die Kreuzfahrten werden ausschließlich mit der CLASSIC RIVER durchgeführt. Der Betreiber behält sich das Recht vor, das Schiff bei betrieblichen Erfordernissen zu wechseln.
  2. Passagiere mit einem gültigen Ticket haben nur dann Anspruch auf Beförderung, wenn das Schiff nicht vollständig ausgelastet ist. Über die Auslastung des Schiffes entscheidet der Kapitän. Die Beförderung von Kindern unter 6 Jahren ohne Begleitung einer Person über 15 Jahre ist untersagt. Personen, die gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen, sind verpflichtet, das Schiff an der nächsten Haltestelle zu verlassen, ohne Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Fahrpreises oder Entschädigung.
  3. Jeder Passagier ist verpflichtet, während seines Aufenthalts auf dem Schiff und beim Verlassen der Schiffseinrichtungen an Land ein gültiges Ticket mitzuführen. Auf Verlangen der Kontrollbehörde oder der Schiffsbesatzung hat er es zur Kontrolle vorzulegen. Ein Fahrgast mit einem ermäßigten oder kostenlosen Ticket muss zusammen mit dem Ticket einen entsprechenden Nachweis über den Anspruch auf die Ermäßigung oder Freifahrt vorlegen. Die Kontrollbehörde ist ein Mitarbeiter des Beförderers. Ein Fahrgast ohne gültiges Ticket ist verpflichtet, dem Beförderer eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen des Grundtarifs zu zahlen.
  4. Die Fahrtroute kann je nach Fahrbedingungen (starker Wind, Hochwasser, unpassierbare Schleusen, Wasserstraßenschäden) geändert werden. Über Änderungen der Fahrstrecke entscheidet der Kapitän des Schiffes.
  5. Passagiere sind verpflichtet, ihr Ticket spätestens beim Betreten des Schiffes zu erwerben. Der Schifffahrtstarif ist auf der Website des Unternehmens, an den Anlegestellen und an den Verkaufsstellen des Unternehmens oder bei Vertragspartnern veröffentlicht. Fahrgäste, die Anspruch auf eine Ermäßigung oder Freifahrt haben, sind verpflichtet, der Kasse einen Nachweis darüber vorzulegen und das Ticket zu erhalten. Im Falle einer Charterung des gesamten Schiffes werden der Leistungsumfang und die Reiseroute immer durch eine spezifische Bestellung festgelegt.
  6. Die Beförderung von Gepäck, Hunden und Fahrrädern ist je nach den aktuellen Betriebsbedingungen möglich. Es ist verboten, Stoffe an Bord zu bringen, die das Schiff oder die Umwelt verschmutzen oder Schäden oder Verletzungen anderer Passagiere verursachen könnten. Das Mitführen von entzündlichen Stoffen, Heizgasen, Sprengstoffen oder Pyrotechnik an Bord ist strengstens untersagt! Hunde dürfen nur mit einem sicher befestigten Maulkorb und an einer kurzen Leine geführt transportiert werden. Gepäck mit einem Gewicht von mehr als 50 kg ist verboten. Die Genehmigung zur Mitnahme von Gepäck, Hunden und Fahrrädern liegt in der Verantwortung des Kapitäns.
  7. Im Innenbereich des Schiffes gilt ein striktes Rauchverbot. Passagiere dürfen sich nur in den für sie vorgesehenen Bereichen auf dem Deck und im Schiff aufhalten. Es ist verboten, das Steuerhaus, den Maschinenraum und die Servicebereiche des Schiffes zu betreten! Das Ein- und Aussteigen ist nur über den von der Besatzung bedienten Eingang gestattet. Personen, die trotz Ermahnung durch die Besatzung gegen diese Vorschrift verstoßen, werden von der Beförderung ausgeschlossen.
  8. Jeder Passagier ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er Verletzungen der Teilnehmer der Kreuzfahrt und Brände auf dem Schiff vermeidet. Falls Passagiere verletzt werden, sind alle Beteiligten verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Das Schiff ist mit einem Erste-Hilfe-Kasten und AED-Geräten ausgestattet. Der Kapitän wird über jede Verletzung einen Bericht erstellen und für die Benachrichtigung medizinischer Hilfe sorgen. Im Falle eines Brandes oder eines anderen Notfalls hat jeder Kreuzfahrtteilnehmer den Anweisungen der Besatzung Folge zu leisten. Das Schiff verfügt über einen Sicherheitsplan für Notfälle, mit dem sich die Passagiere vertraut machen müssen.
  9. Verspätungen oder das Nichtstattfinden einer geplanten Fahrt sind kein Grund für eine Entschädigung. Der Fahrgast hat Anspruch auf eine Rückerstattung des nicht genutzten Fahrpreises, wenn er die Fahrt aus Gründen, die beim Beförderer liegen, nicht abschließen konnte und eine Nutzung eines anderen Dienstes nicht möglich ist. Der Beförderer haftet nicht für Schäden an Gepäck und persönlichen Gegenständen der Passagiere, für indirekte oder Folgeschäden oder für entgangenen Gewinn.

Diese Beförderungsbedingungen für die Reise sind am Sitz des Beförderers, auf den Schiffen und auf der Website www.premiant.cz veröffentlicht.

Stornogebühren:

  • 24 Stunden oder weniger vor Beginn der Dienstleistung: 100 % des Gesamtpreises der Dienstleistung

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